Neu ist, dass Nachmeldungen/ Mannschaftswechsel eines Spielers/ einer Spielerin ohne Wartezeit oder Frist erlaubt ist und dafür der folgende Satz aus §4.3/ Punkt 2, der Statuen gestrichen wird:
„Die Spielberechtigung erfolgt nach einer Wartezeit analog der Regelungen in der Verbandsspielordnung.“
Statuten