3G- Regelung im Spielbetrieb

In der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW wurden die Regelungen zur gemeinsamen Sportausübung gelockert. Ab dem 04.03.2022 gilt die 3G-Regelung im Sportbetrieb – es können also immunisierte und getestete Personen am gemeinsamen Spielbetrieb teilnehmen.

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