Statuten

Die Statuten der Hobbyvolleyball-Liga Essen. Stand September 2023.

In den folgenden Statuten wird das generische Maskulinum verwendet. Dabei sind alle Geschlechter bei einer Personenbezeichnung mit einbezogen.

§1 Mitwirkung und Gültigkeit anderer Regelungen 

Grundsätzlich gelten im Bereich der BFS-Liga Essen die internationalen Volleyball-Spielregeln in der Fassung des DVV (Deutscher Volleyball-Verband). Abweichungen / Ergänzungen für den BFS-Sport im VK Essen ergeben sich aus den nachfolgenden Regelungen.
Die Organisation und Durchführung des Spielbetriebes regelt sich – neben diesen Richtlinien – aus den Bestimmungen der Verbands-Breiten- und Freizeitsportordnung (VBFSO) des Westdeutschen Volleyball-Verbandes (WVV), deren Anlagen sowie aus der Verbandsspielordnung (VSpO) des WVV und deren Anlagen.

§2 Spielklassen / Ligen-Einteilung

Es wird in Damen-, Herren- und Mixed-Klassen gespielt. Spielberechtigt sind Mannschaften, die bis zum bekannt gegebenen Meldetermin (im Regelfall: Datum der Jahresversammlung) per Mannschaftsmeldebogen zum Spielbetrieb angemeldet wurden. Der Mannschaftsmeldebogen ist bis zum genannten Termin beim Spielausschuss abzugeben. Voraussetzung für die Teilnahme am Spielbetrieb ist eine Mitgliedschaft beim WVV.
Nachträglich gemeldete Mannschaften können durch den Spielausschuss berücksichtigt werden, ohne dass hierauf ein Anspruch besteht.
Verzichtet eine Mannschaft auf die Einteilung in der ihr zustehenden Spielklasse, so ist dies auf dem Meldebogen einzutragen (vgl. § 6 Abs. 5 VSpO). Neu gemeldete Mannschaften werden in die jeweils unterste Liga eingeteilt (vgl. § 6 Abs. 6 VspO). Die Abmeldung bzw. der Ausschluss einer Mannschaft führt automatisch zu einem Abstieg in die nächst niedrigere Liga (vgl. § 6 Abs. 7 VSpO).

§3 Anmeldung von Spielern

§3.1 Anmeldung vor der Spielzeit

Vor Beginn der Saison teilen alle Mannschaftsleiter der Staffelleitung Namen, Vornamen und Geburtsdaten der Spieler auf dem Spielermeldebogen mit. Die Spieler bestätigen ihre Daten per Unterschrift.
Um den Spielbetrieb über die gesamte Saison zu sichern, müssen mindestens neun Spieler pro Mannschaft gemeldet werden.

§3.2 Nachmeldung von Spielern

Nachmeldungen erfolgen grundsätzlich in schriftlicher Form, mittels Formulars, als PDF oder Papierform an die Staffelleitung. Die Bestätigung durch die Staffelleitung erfolgt per E-Mail, mit Vermerk des Beginns der Spielberechtigung. Diese kann auch nachträglich für einen Spieltag ausgesprochen werden. Spieler sind mit Vorlage eines unterschriebenen Nachmeldebogens zum Spieltag spielberechtigt, sofern dies durch keine andere Regelung verhindert wird.
Die Nachmeldebögen sind in den Spielberichtsbögen zu vermerken und gemeinsam mit diesen durch die gastgebende Mannschaft an die Staffelleitung zu senden.
Sofern der Staffelleiter eine endgültige Spielberechtigung nicht erteilen kann, werden alle Spiele mit Einsatz des vorläufig Spielberechtigten mit 0:2 Punkten, 0:2 Sätzen und 0:50 Bällen gegen die einsetzende Mannschaft gewertet.

§4 Spielberechtigung zu den Spielen der BFS-Liga Essen

§4.1 Allgemeine Spielberechtigung

Mit Bestätigung des Spielermeldebogens / Nachmeldebogens durch die Staffelleitung ist der Spieler für die aktuelle Saison für diese Mannschaft spielberechtigt.

§4.2 Prüfung der Spielberechtigung

Die grundsätzliche Überprüfung der Spielberechtigung erfolgt im Rahmen der Spieltage durch das jeweilige Schiedsgericht. Bestehen bei dem Einsatz Zweifel an der Spielberechtigung eines Spielers, so erfolgt ein entsprechender Hinweis in dem Spielberichtsbogen. Die abschließende Entscheidung zur Spielberechtigung erfolgt in jedem Fall durch die Staffelleitung.

§4.3 Einschränkungen der Spielberechtigung

Die hier angeführten Regelungen gelten nur für Mannschaften innerhalb der BFS-Essen. Andere Ligen haben andere Regelungen, die für unseren Spielbetrieb allerdings nicht relevant sind.

  1. allgemeine Beschränkung: Spieler dürfen nicht in einer zweiten gleichgearteten Mannschaft innerhalb der BFS-Liga Essen spielen; d.h. nicht in zwei Herren-, zwei Damen- oder zwei Mixed-Mannschaften. Erlaubt ist der Einsatz in einer gleichgeschlechtlichen und in einer Mixed-Mannschaft.
  2. Wechsel während einer Spielzeit zwischen Mannschaften innerhalb der BFS-Essen: Ein Spieler ist berechtigt, einmal pro Spielzeit innerhalb einer Spielklasse (Damen, Herren, Mixed) die Mannschaft zu wechseln. Die aufnehmende Mannschaft meldet mit dem Vordruck „Wechselmeldebogen“ den Spieler für die neue Mannschaft bei der Staffelleitung an. Eine zusätzliche Kopie des Wechselmeldebogens ist der bisherigen Mannschaft zuzusenden.

§4.4 Spielwertung bei Verstößen

Bei Einsatz nicht spielberechtigter Spieler sowie bei nachträglicher Verweigerung der Spielberechtigung durch die Staffelleitung wird ein Spiel mit 0:2 Punkten, 0:2 Sätzen und 0:50 Bällen gegen die einsetzende Mannschaft gewertet, sofern die betreffenden Spieler daran teilgenommen haben. Als Einsatz gilt die aktive Teilnahme am Spiel, also die durchgeführte Aufstellung bzw. Einwechslung des Spielers.
Gleiches gilt für Spieler mit falschen bzw. unvollständigen Einträgen in den Meldebögen.

§5 Zusammensetzung von Mixed – Mannschaften, Einsatz des Libero

Mixed – Mannschaften müssen aus je drei Damen und Herren gebildet werden. Es können ein oder zwei Spieler als Libero(s) benannt werden. Spielerwechsel, auch für den Einsatz des Libero, dürfen nur gleichgeschlechtlich durchgeführt werden.

§6 Spielmodus der BFS-Ligaspiele

Die Spiele werden in der Damen- und Mixed-Liga in zwei Gewinnsätzen entschieden. In der Herren-Liga werden grundsätzlich drei Sätze pro Spiel gespielt.
Alle Spiele der Damen- und Mixed-Liga werden nach der Zählweise des Regelwerks des Deutschen Volleyball-Verbandes (siehe Anlage 1) ausgespielt (Ralley-Point). Der Entscheidungssatz wird bis 25 Punkte (zwei Punkte vor) gespielt. Dabei erfolgt bei 13 Punkten ein Seitenwechsel.

§7 Rückennummern und Trikots

Die Mannschaften sind gehalten, nach Möglichkeit in einheitlichen Trikots zu spielen. Der Einsatz eines Liberos ist nur erlaubt, sofern dieser sich durch eine eindeutige Kennzeichnung deutlich vom Rest seiner Mannschaft unterscheidet. Jeder Spieler muss ein Trikot mit einer Nummer von 1 bis 99 tragen. Das Schiedsgericht ist berechtigt, den Einsatz von Spielern ohne Trikotnummer zu untersagen.

§8 Netzhöhe

Die Netzhöhe beträgt in allen Herren-Klassen  2,43m, in allen Mixed-Klassen  2,35m  sowie in allen Damen-Klassen 2,24m.

§9 Spielbeginn / Spielende
Der Treffpunkt ist von Montag – Freitag frühestens um 19.00 Uhr erlaubt (in gegenseitigem Einvernehmen ist ein Treffpunkt ab 18.00 Uhr möglich), an Samstagen um 14.00 Uhr sowie an Sonntagen um 10.00 Uhr (Ausnahmen sind: Volkstrauertag erst ab 13.00 Uhr, Totensonntag wird nicht gespielt).
Der Spieltag sollte bis 22.00 Uhr beendet sein. Überschreitungen bzw. ein früherer Spielbeginn bedürfen des Einverständnisses aller beteiligten Mannschaften.

§10 Durchführung der Spielbetriebes

§10.1 BFS-Wart

Der BFS-Wart wird von den Stimmberechtigten in der BFS-Jahresversammlung für 2 Jahre gewählt. Diese Wahl findet immer in ungeraden Jahren statt.
Für die Durchführung des Spielbetriebes ist der BFS-Wart verantwortlich.  Darunter fallen folgende Punkte:
– Repräsentative Vertretung der BFS-Liga auf Kreis- und Verbandsebene
– Kommunikation mit Spielausschuss, Staffelleitung und Mannschaftsverantwortlichen
– Organisation und Durchführung der Liga-Versammlung
– Betreuung / Verwaltung der Webseite

§10.2 Spielausschuss

Die Mitglieder des Spielausschusses werden alle zwei Jahre (in den geraden Jahren) von den Stimmberechtigten in der BFS-Jahresversammlung gewählt. Er soll sich aus einer ungeraden Anzahl von Personen – in der Regel fünf – zusammensetzen.
Sollte ein Mitglied von seinem Amt zurücktreten, kann diese Position für den entsprechend gewählten Zeitraum aufgefüllt werden.
Zu den Aufgaben des Spielausschusses zählen folgende Punkte:
– Planung der Ligaeinteilung und des Spielbetriebes (Rahmenspielplan)
– Abschließende Klärung bei Unstimmigkeiten innerhalb der Staffeln
– Unterstützung und Zusammenarbeit mit dem BFS-Wart
Sollte der BFS-Wart vorzeitig von seinem Amt zurücktreten, übernimmt der Spielausschuss dessen Aufgaben bis zur nächsten Wahl.

§10.3 Staffelleitungen

Die Staffelleiter der Damen- und Mixed-Ligen werden jährlich gewählt.
Zu den Aufgaben der Staffelleitung gehören folgende Punkte:
– Annahme, Prüfung und Freigabe der Spielermelde- und Nachmeldebögen
– Eingabe des Spielplans in SAMS (aktuelles Programm vom DVV für die Spielverwaltung, APP „Mein Volleyball“)
– Eingabe Spielergebnisse in SAMS
– Weiterleitung der Spielergebnisse an den Pressewart
– Vermittlung bei Unstimmigkeiten zwischen den Mannschaftsleitungen beteiligter Mannschaften

§11 Staffeleinteilung / Rahmenspielplan

Die Ligeneinteilung erfolgt auf Basis der Vorjahresplatzierung sowie unter Berücksichtigung der Auf- und Abstiegsregelung (Anlage 2) durch den Spielausschuss.
Das Spieljahr beginnt mit dem 01.07. und endet am 30.06. des Folgejahres. Spielfrei sind alle Schulferien des Landes NRW, die Wochenenden mit „stillen“ Feiertagen sowie das Karnevalswochenende.
Der Spielbetrieb beginnt in der Regel drei Wochen nach Beendigung der Sommerferien NRW, er endet eine Woche vor Durchführung der weiterführenden Spiele im BFS auf Bezirks- oder Landesebene (Ruhr-Bezirks-Cup / WVV-Cup / Ran-ans-Netz-Cup), spätestens aber am 30.04. des Jahres.
Der BFS-Wart veröffentlicht rechtzeitig vor Beginn der Spielzeit einen verbindlichen Rahmenspielplan. Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen ist es hierbei nicht immer möglich, alle Termine übergeordneter Verbände zu berücksichtigen. Sollte es diesbezüglich zu Terminüberschreitungen kommen, ergibt sich hieraus kein unmittelbarer Anspruch auf eine Spielverlegung.

§12 Durchführung / Organisation der Spieltage

§12.1 Einladung zu Spieltagen

Die Einladungen für alle Spieltage der Saison erfolgt bis spätestens 2 Wochen vor dem ersten Spieltag. Sie geht in Kopie an die jeweilige Staffelleitung, welche die Termine auf der BFS-Essen-Homepage und in SAMS (zur Zeit aktuelles Programm des DVV für die Spielverwaltung) veröffentlicht. Die Einladung sollte bis eine Woche vor dem Spieltag von den Gastmannschaften bestätigt werden, damit der Empfang der Einladung bestätigt werden kann.
Der Ausrichter hat in der Einladung einen festen Spielbeginn zu benennen. Er hat dafür zu sorgen, dass 30 Minuten vor Spielbeginn die Halle sowie 15 Minuten vor Spielbeginn eine aufgebaute Netzanlage zur Verfügung stehen.
Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn sie 15 Minuten nach dem benannten Spielbeginn mit weniger als sechs Spielern auf dem Spielfeld spielbereit ist. Der Spielbetrieb ist spätestens 30 Minuten nach Beendigung des vorherigen Spieles wieder aufzunehmen.

§12.2 Pflichten der Heimmannschaft

Die Heimmannschaft ist verantwortlich für:
– die ordnungsgemäße und zeitliche Abwicklung des Spieltages
die rechtzeitige Vorbereitung des Spielfeldes (mindestens 15 Minuten vor Spielbeginn)
das Anbringen von Antennen und Aufstellen einer Spielstandanzeige
das Abkleben des Spielfeldes, soweit nicht bereits vorhanden (5 cm breit)
die Spielberichtsbögen mit je zwei Durchschriften
die Zusendung der ausgefüllten Spielberichtsbögen an die Staffelleitung binnen drei Tagen nach dem Spiel per    E-Mail mit eingescanntem PDF.
– die Weiterleitung der Spielberichtsbögen-E-Mail an den Pressewart

§12.3 Absage von Spielen

§12.3.1 Wertung bei Absage

Tritt eine Mannschaft trotz fristgerechter Einladung nicht an, so wird das jeweilige Spiel mit 0:2 Punkten, 0:2 Sätzen sowie 0:50 Bällen für die gegnerische Mannschaft gewertet.
Bei nicht fristgerechter Einladung werden die Spiele zugunsten der Gastmannschaften gewertet, sofern diese durch die verspätete Einladung keine Mannschaft stellen können.
Bei fünfmaligem Nichtantritt binnen einer Spielzeit werden alle Spiele der betreffenden Mannschaft aus der Wertung genommen.

§12.3.2 Stellen eines Schiedsgerichts bei Absage

Die Absage der Teilnahme an einem Spieltag entbindet nicht automatisch davon ein Schiedsgericht an diesem Spieltag zu stellen, sofern dies laut Rahmenspielplan vorgesehen ist. Das Schiedsgericht umfasst dabei zumindest den 1. und 2. Schiedsrichter sowie den Anschreiber (3 Personen). Die am Spiel beteiligten Mannschaften können einvernehmlich auf die Stellung des Schiedsgerichtes verzichten.
Wird ohne die Zustimmung der beteiligten Mannschaften kein Schiedsgericht zum angesetzten Termin gestellt, verliert eine Mannschaft das Recht zum Nachholen der an dem Spieltag versäumten Spiele. Bei Verlegung eines Spiels organisieren die spielenden Mannschaften selbst ein Schiedsgericht (s. Punkt 12.4 „Spielverlegungen / Nachholen von Spielen)

§12.4 Spielverlegungen / Nachholen von Spielen

§12.4.1 Durchführung / Organisation

Spielverlegungen sind ausschließlich im Einvernehmen beider spielender Parteien oder nach Ansetzung durch den Spielausschuss möglich.
Verantwortlich für die Organisation des Spiels (Termin, Ort, Schiedsgericht) ist die Mannschaft, welche die Spielverlegung verursacht. Das Heimrecht hat die nicht verursachende Mannschaft. Es obliegt derverursachenden Mannschaft für die Anwesenheit eines neutralen Schiedsgerichtes zu sorgen. Das Schiedsgericht kann sich hier ausnahmsweise und nach Einigung aller Parteien aus Spielern beider Mannschaften zusammensetzen.
Der Verursacher einer Spielverlegung hat hierüber unverzüglich die zuständige Staffelleitung zu informieren, binnen drei Wochen nach Spielabsage ist der Staffelleitung ein Nachholtermin zu benennen.

§12.4.2 Spielwertung / Fristen

Kann trotz des gemeinsamen Wunsches zur Verlegung keine Einigung über die Organisation eines Nachholspiels erzielt werden, so wird das Spiel für die Mannschaft, die den ursprünglichen Termin nicht eingehalten hat, als „nicht angetreten“ mit 0:2 Punkten, 0:2 Sätzen und 0:50 Bällen gewertet.
Verlegte Spiele sollen nach Möglichkeit vor dem nächsten regulären Spieltag laut Rahmenspielplan durchgeführt werden. Sie sind spätestens bis zum Ende des Spielbetriebes einer Spielzeit laut Pkt. 11 dieser Richtlinie (30.04. des Jahres) durchzuführen. Sind von einer Verlegung nachfolgende / übergeordnete offizielle Wettbewerbe betroffen, so wird der zeitliche Rahmen zusätzlich durch die dortigen Meldefristen begrenzt.

§12.5 Unstimmigkeiten

Bei Unstimmigkeiten ist unverzüglich die Staffelleitung zu benachrichtigen. Diese entscheidet über die Wertung des Spiels.

§12.6 Schlichtung

Bei Unstimmigkeiten aus dem Spielbetrieb und der Anwendung dieser Richtlinien können sich die Mannschaftsführer an die Staffelleitung wenden. Kann durch die Staffelleitung keine Lösung der Unstimmigkeit herbeigeführt werden, so ist eine schriftliche (per Email) Eingabe an den Spielausschuss möglich. Eingabeberechtigt sind der BFS-Wart, sowie alle Mannschafts- und Staffelleiter.
Der Spielausschuss gibt allen beteiligten Parteien Gelegenheit zu einer Stellungnahme und entscheidet danach über die Anwendung und Auslegung der anzuwendenden Regeln und Richtlinien.

§13 Jährliche BFS-Versammlung

§13.1 Einladung und Tagesordnung

Eine Versammlung der BFS-Liga ist jährlich vom BFS-Wart einzuberufen. Diese erfolgt nach dem Ende des Spielbetriebs. Die Versammlung ist spätestens bis zum 01.06. durchzuführen.
Die Einladung zur Versammlung erfolgt seitens des BFS-Warts mindestens 4 Wochen vor dem Versammlungstermin mit einer vorläufigen Tagesordnung an alle Mannschaftsverantwortlichen. Bis 14 Tage vor der Versammlung besteht die Möglichkeit der Antragstellung an den BFS-Wart. Spätestens 10 Tage vor der Sitzung ist eine finale Fassung der Tagesordnung an die Mannschaftsverantwortlichen zu versenden, welche für die Versammlung bindend ist.

§13.2 Stimmberechtigte

Stimmberechtigt ist ein anwesender Vertreter jeder Mannschaft der vorherigen oder zukünftigen Saison.
Alle Ämter wie der BFS-Wart, Spielausschuss, Staffelleitungen und die Mitglieder der Mannschaftsführer haben ebenfalls eine Stimme.
Wenn eine Person mehrere Ämter oder ein Amt und eine Mannschaft vertritt, hat diese trotzdem nur eine Stimme im Rahmen einer Abstimmung.

§14 Zahlung von Beiträgen und Startgeldern

Die Höhe der Startgelder der BFS-Mannschaften werden auf der Jahresversammlung bekannt gegeben. Die Gelder sind nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung des VKE-Kassenwartes zu überweisen.

Anlage 1: Abweichende Spielregeln
Es wird grundsätzlich nach den internationalen Volleyball-Spielregeln in der Fassung des DVV (Deutscher Volleyball-Verband) gespielt. Offizielle Regeländerungen werden zeitgleich in den Spielbetrieb der BFS-Liga übernommen. Die BFS-Essen behält es sich vor, Regelabweichungen für den Bereich der BFS-Liga zu definieren, sofern sich die offiziellen Spielregeln für diesen Bereich nicht anwenden lassen bzw. die Abweichung für den Spielbetrieb unerlässlich ist. Abweichende Spielregeln müssen durch die Hauptversammlung beschlossen werden und sind durch den Spielausschuss spätestens mit Bekanntgabe der Spielpläne vor einer Spielzeit als Anlage zu den BFS-Richtlinien zu veröffentlichen.

Es gelten folgende Abweichungen im BFS-Volleyball in Essen:

  • Es werden Mixed-Spielklassen mit je drei Damen und Herren ausgespielt.
  • Spieler, die eine Spielberechtigung für eine Leistungsliga eines Volleyballverbands besitzen, sind uneingeschränkt spielberechtigt.
  • Sämtliche Spiele aller Spielklassen werden in zwei Gewinnsätzen ausgespielt (Ralley-Point), bei 13 Punkten im 3.Satz erfolgt ein Seitenwechsel – Sätze bis 25, mindestens 2 Pkt. Abstand
  • Zu den regulären Auszeiten kommen zwei technische Auszeiten pro Satz bei Erreichen des 8. und 16. Punktes, sofern eine beteiligte Mannschaft diese wünscht. Der Wunsch ist vor Spielbeginn beim Schiedsgericht anzumelden.
  • In Mixed-Mannschaften dürfen die Liberos nur gleichgeschlechtlich eingesetzt werden. Das Trikot des Liberos muss sich deutlich von dem seiner Mitspieler unterscheiden.
  • Unabhängig von gewonnenen Sätzen werden gewonnene Spiele mit 2 Punkten gewertet, verlorene Spiele mit 0 Punkten.
  • Der Tabellenstand errechnet sich nach Punktdifferenz, Satzdifferenz und Balldifferenz in dieser Reihenfolge
  • Es wird mit dem offiziellen Spielball des WVV gespielt. Ein abweichender Spielball sollte vermieden werden und ist nur gestattet, sofern kein offizieller Spielball zur Verfügung steht und beide beteiligten Mannschaftsleiter mit dem Einsatz eines abweichenden Produktes einverstanden sind. Der Westdeutsche Volleyballverband (WVV) hat sich gegenüber der Firma Molten vertraglich verpflichtet, offizielle Spielbegegnungen – dies gilt auch für BFS-Ligen – ausschließlich mit dem jeweils offiziellen Ball zu bestreiten. Es ist davon auszugehen, dass ggf. gegen den Verband wegen eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung Regress geltend gemacht und gegen die Verursacher, also die Vereine, weitergereicht werden wird.

Der Text der internationalen Volleyball-Spielregeln in der Fassung des DVV (Deutscher Volleyball-Verband) ist urheberrechtlich geschützt und darf daher weder in dieser Richtlinie noch auf der Internetseite der BFS-Liga Essen veröffentlicht werden. Die Fassung anderer deutschsprachiger Verbände (wie etwa FSVB/SVBV/FSPV) ist hingegen frei im Internet als PDF verfügbar. Es wird zwar kaum Abweichungen von der DVV-Version geben, aber das gebundene Buch ist schon handlicher als eine selbst ausgedruckte Zettelwirtschaft und tatsächlich nicht überteuert.

Anlage 2: Auf- und Abstiegsregelung
Existieren in einem Liga-Bereich (Damen / Herren / Mixed) mehrere hierarchische Ligen, so werden diese in absteigender Reihenfolge als A-, B- und/oder C-Liga bezeichnet.
Am Ende einer Spielzeit steigen aus einer übergeordneten Liga die beiden letzten Mannschaften ab. In jedem Fall steigt der Tabellenerste der untergeordneten Liga auf, grundsätzlich auch der Tabellenzweite.

Dem Spielausschuss obliegt die Aufgabe, für die nachfolgende Saison spielfähige Ligeneinteilungen vorzunehmen. Dem Tabellenzweiten einer untergeordneten Liga kann der Aufstieg durch den Spielausschuss verwehrt werden, sofern bei einem Aufstieg in der untergeordneten Liga kein sinnvoller Spielbetrieb mehr möglich wäre.

Im Falle der Aufstockung einer Liga durch den Spielausschuss verbleiben vorrangig vor den Mannschaften der untergeordneten Liga der / die bestplazierte(n) Absteiger in der bisherigen Liga.

Verzichtet eine Mannschaft der übergeordneten Liga auf ihr Startrecht, so wird das Startrecht für die höhere Liga nach folgendem Schema vergeben:

  1. der Tabellenvorletzte der übergeordneten Liga
  2. der Tabellenletzte der übergeordneten Liga
  3. der Tabellendritte der untergeordneten Liga.

In letzterem Fall erhält der Spielausschuss ein analoges Vetorecht zur Regelung in Absatz 3.

Verzichtet ein Aufsteiger der untergeordneten Liga auf sein Startrecht (in der übergeordneten Liga), so wird das Startrecht für die höhere Liga nach folgendem Schema vergeben:

  1. der Tabellendritte der untergeordneten Liga
  2. der Tabellenvorletzte der übergeordneten Liga
  3. der Tabellenletzte der übergeordneten Liga.

Hier gilt generell ein Vetorecht des Spielausschusses analog zu Absatz 3 dieser Regelung.

Anlage 3: Merkblatt zur Spielberechtigung im BFS Essen
Spielberechtigung / Spielermeldung

  • Alle Spielermeldungen / -Nachmeldungen erfolgen schriftlich. Auch bei der Nachmeldung am Spieltag ist ein PDF des Meldebogens der Staffelleitung zuzusenden.
  • Erfolgt eine Nachmeldung am Spieltag, so ist bei jedem Spiel an dem die nachgemeldeten Spieler teilnehmen ein Hinweis auf die Nachmeldung in den Spielberichtsbogen einzutragen!
  • Wird keine Spielermeldung per E-Mail durchgeführt, so ist die Spielermeldung an die Staffelleitung zu senden. Spieler sind nach Bestätigung der Staffelleitung spielberechtigt, sofern durch diese kein anderes Datum eingetragen wird (siehe Punkt 4 der BFS-Richtlinien).

Überprüfung der Spielberechtigung
Die grundsätzliche Überprüfung der Spielberechtigung erfolgt im Rahmen der Spieltage durch das jeweilige Schiedsgericht. Bei Zweifeln an der Spielberechtigung bzw. dem Einsatz eines Spielers erfolgt ein entsprechender Vermerk in den Spielberichts-bogen. Der Spieler darf nicht am Einsatz gehindert werden. Die abschließende Entscheidung zur Spielberechtigung erfolgt durch die Staffelleitung.

Spielwertung bei Verstößen
Bei Einsatz nicht spielberechtigter Spieler sowie bei nachträglicher Verweigerung der Spielberechtigung durch die Staffelleitung wird ein Spiel mit 0:2 Punkten, 0:2 Sätzen und 0:50 Bällen gegen die einsetzende Mannschaft gewertet, sofern die betreffenden Spieler aktiv teilgenommen haben. Als aktive Teilnahme gilt der Eintrag in die Rotation auf dem Spielberichtsbogen. Der bloße Eintrag in die Spielerliste wird nicht sanktioniert. Gleiches gilt für Spieler mit falschen Einträgen in den Meldebögen.