In der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW wurden die Regelungen zur gemeinsamen Sportausübung gelockert. Ab dem 04.03.2022 gilt die 3G-Regelung im Sportbetrieb – es können also immunisierte und getestete Personen am gemeinsamen Spielbetrieb teilnehmen.
„(1) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen nur noch von immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden: (….) die gemeinsame Sportausübung im öffentlichen Raum sowie die gleichzeitige Sportausübung in oder auf einer Sportanlage“ Seiten 6 und 7 der aktuell gültigen Verordnung des Landes NRW)