Seit dem 03.04.2022 gilt die neueste Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Diese sieht keine Zugangsbeschränkungen (2G+/3G etc.) mehr vor, was natürlich auch für unseren Spielbetrieb gilt.
Jeder Verein kann über das Hausrecht jedoch verbindliche Hygienemaßnahmen aufstellen, wie z.B. Maskenpflicht.