BFS-Volleyball in Essen und Corona

Hier die wichtigsten Informationen zum Thema Volleyball in der BFS-Essen unter Coronabedingungen aufgelistet:

Aktuell (ab 28.12.2021) gilt für die Teilnahme am Spielbetrieb die „2G+“-Regelung. Sie umfasst alle Personen, die in die Halle kommen (Spieler, Betreuer, Schiedsgericht, Zuschauer, wirlkich alle!). Nach dem Beschluss der BFS-Versammlung sind die Mannschaftsführer mit der Durchführung der Überprüfung für alle Personen beauftragt, die ihren Mannshaften zuzurechnen sind. Hygienekonzepte von ausrichtenden Mannschaften sind den eingeladenen Mannschaften anzukündigen und umzusetzen. Gibt es Beschränkungen bei der Anzahl der Personen, die in die Halle dürfen, so ist die zulässige Zahl gleichmäßig auf alle teilnehmenden Mannschaften umzulegen.

Laut Coronaschutzverordnung gelten Kinder bis 15 Jahren auch ohne Test als „2G+“, Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren nur bei Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises.

Eine persönliche Anmerkung: Zuschauer sind Personen, bei denen von vornherein nicht geplant ist, dass sie in irgendeiner Form aktiv am Spielbetrieb teilnehmen werden. Daran ändert sich auch nichts, wenn man ihnen Trainingsanzüge anzieht und /oder sie in ungenutzte Plätze auf dem Spielberichtsbogen einträgt. Auch das Testen von Kindern ist sicherlich zumutbar und sollte mit Blick auf die teilweise doch sehr vollen Hallen und das dichte Beieinandersitzen auf den Bänken eigentlich selbstverständlich sein.