JAHRESVERSAMMLUNG 2018

Einladung

Es ist mal wieder so weit:

Am 08.Mai 2018 ab 19:00 Uhr wird die diesjährige BFS-Jahresversammlung stattfinden. Wie letztes Jahr werden wir uns im Restaurant Birkenhauer, Mörikestraße 33-35, 45147 Essen treffen.

Eingeladen sind alle Aktiven und Inaktiven Teilnehmer am Spielbetrieb, alle mit der Organisation betrauten Personen und generell jeder, der sich dafür interessiert. Pro aktiver Mannschaft ist allerdings nur eine Person abstimmungsberechtigt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Wahl des Protokollführers / der Protokollführerin
  3. Rückblick auf die Saison 2017/18
  4. Ehrung der Titelträger 2017/18
  5. Neuwahlen
  6. Ausblick auf die nächste Spielzeit
  7. Anträge (Anträge sollten bis zum 30.04.2018 per Mail bei mir eingereicht werden)
  8. Verschiedenes

Der Spielausschuss wird sich traditionell möglichst kurz nach der Versammlung mit der Planung der Spielzeit 2018/19 beschäftigen. Der Anmeldeschluss für Mannschaften fällt also wie jedes Jahr auf das Datum der Versammlung. Eine Vorlage für die Mannschaftsmeldung findet ihr in unserem Vorlagenpaket. Ihr könnt die Mannschaftsmeldungen an die Email-Adresse mannschaftsmeldung@hobbyvolleyball-essen.de senden.

Die Meldung der Spieler/innen muss dann wieder erst 4 Wochen vor dem ersten Spieltag erfolgen (sh. §3.1 der Statuten).

Bereits vorliegende Anträge

Spielberechtigung für Spieler/innen aus Leistungsligen
Eigentlich ist dieser Punkt kein Antrag, er wurde allerdings im letzten Jahr vereinbart und passt thematisch hier hin:
Überprüfung der Erfahrungen aus der abgelaufenen Spielzeit, dauerhafte Übernahme der neuen oder Rückkehr zur alten Regelung.

Mannschaftszusammensetzung
Bislang ist es ausschließlich erlaubt, mit je 3 Damen und 3 Herren zu spielen. Das soll generell auch so bleiben. Ist eine Mannschaft allerdings nicht in der Lage diese Vorgabe an einem Spieltag zu erfüllen und der jeweilige Gegner erklärt sich einverstanden, dass das Spiel auch in einer anderen Konstellation gewertet wird (5 Spieler/innen anstelle von 6 oder eine 2/4 Verteilung), dann soll das Spiel nach seinem Ausgang gewertet werden. Bislang muss die Staffelleitung nach den Statuten diese Spiele als verloren für die nicht korrekt angetretenen Mannschaften werten.
Kann eine Mannschaft zu einem Spiel nicht mit je 3 Damen und Herren antreten oder es so beenden und der Gegner erklärt sich mit einer Wertung des Spiels einverstanden, auch wenn in einer anderen Konstellation (weniger Spieler/innen, andere Verteilung von Damen/Herren) gespielt wird, so wird das Ergebnis des Spiels in die Wertung übernommen. Ein Anspruch auf eine von den Statuten oder Regeln abweichende Aufstellung ergibt sich hieraus nicht. Das Einverständnis ist im Spielberichtsbogen zu vermerken.

Regelung zu Parallel stattfindenden WVV/DVV-Terminen
In den letzten Jahren kam es wiederholt zu Überschneidungen von WVV-Seniorenmeisterschaften mit unseren Spieltagen. Bislang ist die für alle Beteiligten unschöne Lösung dafür, dass die Mannschaft sich dann entscheiden muss, an welchem Termin sie teilnehmen möchte. Da wir ein Teil des WVV sind, sollten wir es unseren Spielern und Mannschaften ermöglichen, an diesen Terminen teilzunehmen. Aus diesem Grund ein Vorschlag für eine Ergänzung der Statuten:
Kann eine Mannschaft aufgrund einer Terminüberschneidung zwischen einem BFS-Spieltag und einem offiziellen Termin eines DVV/WVV-Turniers nicht an einem Spieltag teilnehmen, so hat diese Mannschaft Anspruch auf eine Terminverlegung. Ist die Heimmannschaft laut Spielplan nicht in der Lage einen Ausweichtermin anzubieten, so hat die betroffenen Mannschaft den Ausweichtermin zu organisieren. Die Reihenfolge der Spiele laut Spielplan ändert sich dadurch nicht.
Damit allen betroffenen Mannschaften ausreichend Zeit bleibt, ihre Planung auf den neuen Termin abzustimmen hat die Anmeldung der Terminverlegung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der ursprünglichen Einladung bzw. Veröffentlichung des WVV-Termins zu erfolgen. 
Spiele des regelmäßigen Leistungsspielbetriebs oder reguläre Pokalspiele fallen ausdrücklich nicht unter diese Regelung.
In jedem Fall ist die Staffelleitung in die Kommunikation zu dem Vorgang einzubeziehen.

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