Corona-Testergebnis nur noch 24 Stunden akzeptiert

In der Coronaschutzverordnung vom 10.11.2021 gab es eine Änderung mit praktischen Auswirkungen auf den Spielbetrieb.

„Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.“
Coronaschutzverordnung NRW vom 17. August 2021 in der ab dem 10. November 2021 gültigen Fassung, §2(8)

So lange diese Seite inhaltlich noch nicht übernommen wurde, stelle ich hier solche Informationen weiter ein. Es wird sicherlich Verzögerungen bei solchen Inhalten geben und ich verfolge nicht, und erst recht nicht permanent, alle Gesetze, Verordnungen und Regelungen. Ihr solltet euch also selbst auf dem Laufenden halten.