Beschlüsse der BFS-Jahresversammlung 2021

Dieses Jahr fand die Jahresversammlung in einem sehr überschaubaren Kreis statt. Die meisten besprochenen Fragen drehten sich erwartungsgemäß um den Umgang mit Corona.

Auch wenn es inzwischen eher ein Allgemeinplatz geworden ist, herrschte während der Versammlung Einstimmigkeit darüber, besondere Vorsicht im Umgang mit Corona zu wahren. Neben den individuellen Gesundheitsinteressen wurde die Vorfreude auf die kommende Spielzeit und die Sorge vor einem erneuten Abbruch von allen Anwesenden geteilt.

Die Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Spielbetrieb

  1. Coronaschutzverordnung / 3G-Regelung
    Die 3G-Regelung ist verbindlich für Spiele der BFS-Essen umzusetzen. Dies entspricht der Umsetzung der Coronaschutzverordnung NRW. Der Einsatz von Spieler/innen ohne entsprechenden Nachweis ist nicht gestattet und führt unmittelbar zur Aberkennung des Spiels und zur Wertung 2:0 Sätze 30:0 Bälle gegen die Mannschaft. Dies entspricht der Umsetzung der Corona-Schutzverordnung.
    Das Betreten der Halle durch nicht unter die 3G-Regelung fallende Personen wird dem Ordnungsamt gemeldet.
  2. Hygiene-Konzepte der Heimmannschaften sind umzusetzen
    Hygiene-Konzepte der ausrichtenden Manschaften, die über die hier veröffentlichten Regelungen hinausgehen, sind vorrangig umzusetzen. Die Hygiene-Konzepte sind vor den Spieltagen den eingeladenen Mannschaften mit ausreichendem Vorlauf mitzuteilen. Insbesondere sind zahlenmäßige Zugangsbeschränkungen oder der Ausschluss von Besuchern anzumelden. Die Zahl der maximal zulässigen Personen ist gleichmäßig auf alle teilnehmenden Mannschaften aufzuteilen.
  3. Kontrollen
    Unabhängig von den Hygienekonzepten der ausrichtenden Mannschaften werden die Mannschaftsführer/innen mit der Durchführung von Kontrollen für in die Halle mitgenommenen Personen beauftragt. Sie prüfen vor dem Betreten der Halle, ob alle Aktiven, Angehörigen und Zuschauer geimpft, getestet oder genesen im Sinne der Coronaschutzverordnung sind. Mit der Unterschrift im Spielberichtsbogen bestätigen sie die Durchführung der Kontrollen. Eine entsprechende Formulierung wurde in die Kommentare des Spielberichtsbogens aufgenommen.
  4. Spielverlegungen aufgrund von Corona-Infektionen
    Abweichend von den in den Statuten gefassten Regelungen bleibt bei Spielabsagen aufgrund von Corona-Vorfällen ein genereller Anspruch auf Nachholen der Spiele bestehen. Sollte eine Einigung auf eine Spielverlegung zwischen den Mannschaften nicht möglich sein, wird von der Staffelleitung ein Nachholtermin während einer Trainingszeit der Mannschaft festgesetzt, die spielbereit gewesen wäre. Das ohne Einwand einer Corona-Infektion Versäumen eines angesetzten Spiels wird als verloren gegen die versäumende Mannschaft gewertet.

Erläuterung der Beschlüsse

Im Rahmen der Versammlung wurde davon ausgegangen, dass die meisten Probleme sich am besten unmittelbar zwischen den Mannschaften lösen lassen. Alle Fragen wurden aus praktischer Sichet diskutiert. Die Idee war es, möglichst große Sicherheit für jeden einzelnen, die Organisation des Spielbetriebs und seine Aufrechterhaltung zu ermöglichen.

Das Umsetzen der Corona-Schutzverordnung wurde ohnehin als bindend angesehen. Die unter Punkt 1 getroffenen Aussagen dienen nur noch einmal der Verdeutlichung der aktuellen Situation.

Es gabe eine längere Diskussion darüber, wer alles im Rahmen von Spieltagen die Halle betreten darf. Das Problem war, dass allgemeine Begriffe wie „Zuschauer“ in der Regel eine Menge unbekannter Personen beschreibt, während unsere „Zuschauer“ sich fast ausschließlich aus Angehörigen und enge Freunden zusammensetzt. Das Mitbringen von ansonsten nicht betreuten Kindern ist für einige Spieler/innen eine Vorrausstzung dafür, an einem Spieltag teilnehmen zu können.
Das allgemeine Vorgeben verbindlicher Teilnehmer- oder Zuschauerzahlen müsste sich an der kleinsten möglichen Umgebung orientieren und würde dazu führen, keine nicht aktiv am Spieltag teilnehmenden Personen den Zutritt zu den Hallen zu gestatten. Der Verweis auf die Hygiene-Konzepte der ausrichtenden Mannschaften soll die Tür hier einen Spalt breit öffnen, zumindest den engsten Personenkreis mitnehmen zu können. Sieht das Konzept ausschließlich „Aktive“ vor, ist das bindend.
Auch wenn „Zuschauer“ zugelassen werden, sollte keine Horde zur Untestützung mitgenommen werden. Beschränkt euch bitte selbst auf einen möglichst kleinen Teilnehmerkreis.

Durch die Coronaschutzverordnung wird dem Veranstalter auferlegt Kontrollen seiner Veranstaltungen durchzuführen. Veranstalter der Liga ist der Volleyballkreis Essen, Veranstalter des Spieltags die „ausrichtende Mannschaft“. Der Veranstalter kann Pesonen mit der Durchführung der Kontrollen beauftragen.
Die Idee hinter der Beauftragung der Mannschaftsführer/innen mit der Durchführung der Kontrollen dient der allgemeinen Arbeitserleichterung. Alle Mannschaften müssen im Rahmen ihres Trainingsbetriebs ohnehin Kontrollen der Teilnehmer durchführen. Für die Mannschaftsleiter bleibt also nur nich die Kontrolle tagesaktueller Tests und mitgebrachter Personen. Alternativ müsste von der ausrichtenden Mannschaft jemand abgestellt werden, der dauerhaft am Eingang Neuzugänge abfängt und kontrolliert.
Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Nehmt die Kontrollen ernst. Neben dem Gesundheitsririko sind die Strafen bei Missachtung der Coronaschutzverordnung ziemlich üppig.

Spielverlegungen sind nie toll, es gibt aber in nahezu allen Ligen einen Passus dazu, Spiele neu anzusetzen, die von einer Mannschaft ohne eigenes Verschulden nicht wahrgenommen werden können. Dieser Passus fehlt in unseren Regelungen. Gerade in der aktuellen Zeit ist es aber besser, nicht mit 10 Personen in einer Halle zu stehen, die 4 Tage zuvor mit einer Corona-infizierten Person gemeinsam trainiert haben.
Wir gehen davon aus, dass die allermeisten Verlegungen zwischen den Mannschaften direkt gelöst werden können. Es gab in der Vergangenheit aber auch immer wieder Situationen, in denen Mannschaften nicht bereit zu einer Neuansetzung der Spiele waren. Der hier getroffene Beschluss unterstreicht noch einmal den Wunsch, möglichst alle Spiele auszutragen und damit ein echtes Bild der Leistung der Mannschaften in die Tabellen zu bekommen.
Eine Begrenzung der Neuansetzung wird, wie immer, durch den nachfolgenden Wettbewerb gesetzt. Spiele mit Einfluss auf die Qualifikation zu Kreis- oder Bezirksmeisterschaften werden nur in die Wertung genommen, wenn sie so weit vor den Meldefristen liegen, dass eine Anmeldung möglich bleibt.

Ich hoffe, dass auch die Mannschaften sich in diesen Beschlüssen wiederfinden, die nicht in der Versammlung vertreten waren. Ansonsten würde ich mich auch im nächsten Jahr wieder über jeden Teilnehmer freuen.

Wechel der Ansprechpartner

Da ich es aktuell zeitlich nicht schaffe, als Ansprechpartner bei Problemen zur Verfügung zu stehen, habe ich mich nicht mehr zur Wahl des BFS-Wart zur Verfügung gestellt. Leider hat sich auch niemand sonst gefunden, der das Amt übernehmen wollte, so dass nun bis auf weiteres der Spielausschuss diese Aufgaben übernommen hat. Wenn ihr also Rückfragen habt, könnt ihr euch am besten an den Spielausschuss unter wenden.