2G+ in Trainings- und Spiebetrieb seit dem 28.12.2021

Die Corona-Schutzverordnung schreibt seit dem 28.12.2021 2G+ für den Freizeitbereich vor. Das gilt dann auch für die BFS.

„Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten müssen immunisierte Personen ab heute zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen. Nicht immunisierte Personen dürfen diese Angebote nach wie vor nicht in Anspruch nehmen.“
https://www.land.nrw/pressemitteilung/ab-heute-gelten-schaerfere-coronaschutzmassnahmen
Auf der Homepage des WVV sind dazu aktuell noch einige widerprüchliche Informationen veöffentlicht. Ich gehe davon aus, dass das am Veröffntlichungsdatum liegt, also nicht verwirren lassen.