Boosterimpfung statt aktuellem Schnelltest ab dem 13.01.2022

Die neue Corona-Schutzverordnung, die ab dem 13.01.2022 gilt, vereinfacht die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb auch bei uns im BFS.

Es gilt nach wie vor die 2G+ Regelung für Sport in Innenräumen, jedoch kann der tagesaktuelle Schnelltest durch eine wirksame Auffrischungsimpfung („Booster“) oder eine maximale drei Monate alte Infektion mit dem Corona-Virus ersetzt werden.

„Die zusätzliche Testpflicht nach Satz 1 entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren“ (Seite 9 der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW)